Staatliche Kontrolle der Fachkompetenz in Finanzfragen über EU-Lizenzierung und Registerführung



     


Der Sachkundenachweis gemäß EU-Vermittlerrichtlinie ist ein Basis-Kriterium für die staatliche Lizenzierung.

Hier liegt der wesentliche Unterschied zur vereinsrechtlich organisierten Honorarberatung der Verbraucherzentralen sowie den Journalistenberatungen ( "Only bad news are good news" ) aller Art. Deren Meinungsäußerungen ( also auch objektive Falschberatungen ) stehen immer unter dem Schutz der Pressefreiheit bzw. die selbsternannten "Verbraucherschützer" ohne IHK-geprüften Sachkundenachweis handeln aus der Deckung des gemeinnützigen Vereinsrechts. Persönliche Verantwortungsübernahme für mögliche negative  Folgen Ihrer erbrachten Beratungsleistungen? ... Fehlanzeige ... man trifft sich im Ernstfall vor Gericht. Für die Hobby-Berater aller Coleur ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein Fremdwort ... im Schadensfall steht der Ratsuchende hier im Regen. Spätestens an dieser Stelle lohnt sich das Nachdenken über eine qualifizierte Rechtschutzversicherung.

Lizenzierte Fachberater schützen Ihre Mandaten ( vor den immer möglichen eigenen unbeabsichtigten menschlichen Fehlleistungen ) im schwierigen Umfeld der Finanzfragen durch den Vorhalt einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Wird dieser Vertrag nicht mehr vom Vermittler bezahlt, dann benachrichtigt der Versicherer automatisch die IHK, und die Lizenz wird zeitnah entzogen. 

Nutzen Sie also immer VORHER das IHK-geführte Vermittlerregister, um sich vor eventuellen selbständig gewerbetreibenden "Nieten in Nadelstreifen" zu schützen:

http://www.vermittlerregister.info

Sie erfahren hier tagesaktuell, ob ein Vermittler sich als Interessenvertreter der Versicherungen ( Vertreter / Mehrfachagent ) oder als Sachwalter der Kundeninteressen ( Versicherungsmakler / Gerichtlich zugelassener Versicherungsberater ) positioniert hat. Jeder dieser Marktakteure hatte die freie Wahl der Eigendefinition, und Sie als Versicherungskunde suchen sich eigenverantwortlich den passenden Partner gemäß Ihrer Wunschlage aus.

Gepaart mit Ihrem gesunden Menschenverstand, und Ihrem "Bauchgefühl" zum Beratungsstil Ihres Gegenübers, haben Sie auf diese Weise eine solide Basis zum Vermeiden fundamentaler Fehler in Geldfragen.

Wer sich für das Anforderungsprofil an eine echte Fachausbildung zu Finanzfragen interessiert, dem empfehlen wir die IHK-Informationsstellen:

https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/ausbildung

Vielleicht hinterfragt der Eine oder Andere dann auch mal die "Qualität" seiner bisherigen gegoogelten Info-Quellen.

Das der Tresenverkäufer in der Bankfiliale bzw. Call-Center-Agent der Versicherung die Interessen seines Arbeitgebers vertritt, dass setzen wir als elementares Grundwissen bei jedem Mandanten voraus. Hier erspart sich die Frage nach der Individual-Haftung des Beraters, da jeder Festangestellter unter dem Schutz der Rechtsabteilung seines Arbeitgebers steht.

Für "Tresen-Gläubige" empfehlen wir die Google-Recherche mit den Stichwörtern: Falschberatung / Bankberater / Versicherungsvertreter / Schadenersatz .  Wundern Sie sich aber bitte nicht, falls Ihre eigenen aktuellen Geschäftspartner gelistet werden sollten. Was hundertfach in den Gerichtssälen dieses Landes angeprangert wurde, das ist im Internet-Zeitalter allen frei zugänglich. Wer dann noch künftig in die allseits bekannten Fallen der Finanzindustrie tappt, dem ist beim besten Willen auch nicht mehr zu helfen. Manche brauchen vermutlich den selbsterlebten Schmerz, um klüger zu werden ... es ist nur schade um das eigenverantwortlich in den Sand gesetze Geld ... es wäre auf dem Altenteil besser aufgehoben.

Seien Sie einfach wachsam gegenüber den "Beglückungen" der gelackten Werbe-Fassaden sowie der cleveren Verkaufssprüche am Tresen ... das ist schon die halbe Miete. Die andere Hälfte ist das KOMPLETTE Lesen der Verkaufsprospekte und Beratungsprotokolle. Falls Sie sich hierbei überfordert fühlen sollten, dann holen Sie sich Verstärkung von einer Person Ihres Vertrauens ( Rechtsanwalt / Steuerberater / Sachwalter / Gerichtlich zugelassener Versicherungsberater ). Auch wenn Sie für deren Rat gemäß Arbeitsaufwand ein angemessenes Honorar leisten müssen ... das ist allemal preisgünstiger als das "Kind in den Brunnen fallen zu lassen".

Für unsere bestehende Mandantschaft sowie künftige Mandanten wird traditionell das Sachwalter-Know-How in unserem Hause transparent in Form einer Time-Line offengelegt:

https://www.dropbox.com/sh/s7309d33wboaaq4/AAD9ZoXNElqh3PKXpvDTRVyqa?dl=0

Dankenswerterweise authorisieren uns auch vereinzelt Mandanten, ihre persönlichen Erfahrungen im Umgang mit einer Fachbegleitung zu Ihren Bestandsverträgen ( insbesondere bei Schadensfällen ) öffentlich bereitzustellen:

https://www.dropbox.com/sh/mh3vz1w8d7jvcrh/AAAG4aXl6UCrmkMj801S3nGCa?dl=0

Da insbesondere bei Versicherungen viel dümmliches Geschwätz durch die Medien geistert, informieren wir auch gerne den bisher ( dem Herrn sei es gedankt, und dem Versicherungskunden sei es gegönnt ) vom Ernstfall verschont Gebliebenen über die Vielfalt der Praxis der Schadensregulierung. Naturgemäß müssen wir hierbei die Original-Dokumente aus unserem Archiv anonymisieren:

https://www.dropbox.com/sh/t15a2fvjmdmspkw/AADhNbJxWdeJDo8qNSec-7FCa?dl=0

Und wer es nicht glauben mag, dem sei es mit Stempel und Unterschrift aus unserem Hause bestätigt ... im versicherten Ernstfall hat uns gegenüber sich noch NIEMAND über die "sinnlose Geldausgabe" für Versicherungen beklagt.

Das Jahr ist rum ... und das Geld ist weg ... und das ist auch gut so. Oder wollen SIE den " Nutzen" eines Vollinvaliditätsschutzes einer Unfallversicherung im Rollstuhl " genießen", nur damit sich die Geldausgabe für den Arbeitskraftschutz "gelohnt" hat? Vergessen Sie das bitte nicht, wenn morgen wieder der nächste "schlaue Holzkopf" via Twitter, Facebook oder Zeitungsartikel seinen Senf in die "ewige Debatte" über die Daseinsberechtigung von Versicherungen einwirft.


Ein Service-Mitarbeiter wird sich entweder per E-Mail oder Telefon mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Fragen ausführlich zu beantworten.
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